Physioline - FAQs
Physioline ganzheitliches Behandlungskonzept
Wir bei Physioline sind überzeugt davon, dass ein nachhaltiger Therapieerfolg bei muskulären Dysbalancen, Verkürzungen, neuronalen Fehlansteuerungen und Gelenkinstabilitäten auf einem gut abgestimmten Therapiekonzept aus passiven Behandlungsmaßnahmen und aktiven Bewegungsübungen beruht.
Die meisten bei uns therapierten Erkrankungen und Verletzungen sind Folge einer Überlastung von zu schwachen Muskeln, Sehnen, Bändern und Gelenken. Die gezielte Stärkung der betroffenen Strukturen ist ein wichtiger Bestandteil einer dauerhaft erfolgreichen Behandlung.
Deshalb werden unsere Patienten neben den verordneten passiven Maßnahmen mit einer optimalen Behandlungszeit von mind. 30 Minuten auch auf Ihr Beschwerdebild abgestimmte Übungen erlernen und parallel zu den passiven Maßnahme aktive Trainingseinheiten in unseren Trainingsbereichen durchführen. Damit erreichen wir bessere und nachhaltigere Behandlungsergebnisse und geben unseren Patienten Möglichkeiten für eigene Übungen zu Hause und vorbeugende Maßnahmen.
Für gesetzlich versicherte Patienten verlangen wir hierfür pro Therapieeinheit 25,- Euro und benötigen unbedingt ein Privatrezept über 6 x MTT mit Angabe von Diagnosen parallel zu jedem Heilmittelrezept. Dies ist erforderlich, da Behandlungen nur auf Anordnung eines Arztes erfolgen dürfen. Gerne geben wir Ihnen hier auch ein Anschreiben für Ihren Arzt, in dem wir ihm erklären, warum wir aktive Behandlungseinheiten für Ihre Genesung für erforderlich halten.
Im Rahmen unseres Physioline ganzheitliches Behandlungskonzept erhalten Sie als gesetzlich versicherte Patientin / versicherter Patient einen Erstbehandlungstermin von 45 Minuten, die wir für eine ausführliche Befund, Beratung und natürlich Behandlung benutzen. Die weiteren Behandlungszeiten sind dann jeweils 30 Minuten, zuzüglich der ebenfalls 30 minütigen aktiven Therapieeinheiten, die sie direkt am Tage ihrer passiven Behandlung oder auch getrennt davon durchführen können.
Die Behandlungszeiten beinhalten neben den Leistungen am Patienten auch Zeit für Entkleiden, Untersuchung und die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Dokumentationen. Die tatsächliche Behandlungszeit wird daher meist nicht die vollen 30 Minuten erreichen.
Bei privat versicherten Patientinnen / Patienten orientiert sich die Behandlungszeit an den verordneten Heilmittel und beträgt in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.
Terminvergabe & Stornierung
Termine in den Physioline Praxen können Sie telefonisch, persönlich vor Ort oder über eine Anfrage über unser Kontaktformular auf unserer Webseite vereinbaren.
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne. Gerade bei schwierigen Krankheitsbildern oder für eine Reha nach einer Operation kann eine vorherige Beratung und Planung der Therapie sehr sinnvoll sein. Für eine 30-minütige Beratung berechnen wir pauschal 30,- Euro. Hier können sie auch unsere Praxis- und Trainingsräume kennenlernen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns.
Falls Sie aus einem dringenden Grund Ihren Behandlungstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie, Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter sprechen) oder persönlich abzusagen (nach §615 BGB). Da unsere Praxis nach einem Bestellsystem geführt wird, haben wir nach Ihrem Anruf die Möglichkeit, für den frei gewordenen Termin eine andere Patientin, bzw. anderen Patienten einzubestellen. Bei Terminabsagen innerhalb der 24-Stundenfrist müssen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 Euro (30 Min. Termine) oder 40 Euro (45 -60 Min. Termine) berechnen, soweit wir den Termin nicht kurzfristig über unsere Warteliste nachbesetzen können oder ein ärztliches Attest für die Absage vorgelegt wird.
Physioline bietet über Physioline mobil einen eigenen Hausbesuchsservice an. Diesen können wir aber derzeit nur im Privat- und Selbstzahler-Bereich anbieten, wenn der Wohnort im Behandlungsgebiet unserer Therapeuten von Physioline mobil liegt. Sprechen Sie uns gerne an oder senden Sie eine Anfrage über unsere Kontaktformular auf dieser Webseite
Behandlung & Abrechnung
Ja, denn ohne Diagnostik durch den Arzt darf keine Physiotherapie durchgeführt werden. Sollten weitere Behandlungen auf Grund der Heilmittelrichtlinien von Ihrem Arzt nicht verordnet werden können, so kann die Behandlung auch auf Selbstzahler-Basis fortgesetzt werden, in diesem Fall benötigen wir eine Privatrezeptverordnung über Anzahl und Heilmittelleistung sowie mit Diagnose. Hierzu beraten Sie gerne unsere Rezeptionsmitarbeiter. Medizinische Massagen können auch ohne ärztliches Rezept durchgeführt werden.
Wenn eine ärztliche Verordnung mit einer entsprechenden Diagnose vorliegt und die Physiotherapie-Praxis eine Kassenzulassung hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bis zu einer im Heilmittelkatalog gesetzlich festgelegten Höchstmenge. Eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € zzgl. 10% des Rezeptwertes ist durch den Patienten selbst zu tragen, sofern keine Befreiung vorliegt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere mit Schwangerschaftsbeschwerden sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Die Physioline-Praxen in Trudering, Neuperlach und Obersendling haben alle Kassenzulassungen.
Die Physioline-Praxen in Trudering, Neuperlach und Obersendling haben alle Kassenzulassungen.
Lymphdrainagebehandlungen können bei Physioline nur bei Privatpatienten oder als Selbstzahler-Leistung durchgeführt werden. Physioline hat keine Zulassung für Lymphdrainage bei den gesetzlichen Krankenkassen. Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenkasse mit der Verordnung von MLD 30, MLD 45 oder MLD 60 können daher nicht angenommen werden.
Nein, für jede Behandlung und die Übernahme der Kosten der Behandlung muss eine Verordnung durch einen Arzt vorgelegt werden, dies gilt sowohl im gesetzlichen als auch Privatbereich.
Ob und wie viel der Behandlungskosten Ihre private Krankenversicherung übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab (z.B. ob ein Selbstbehalt vereinbart wurde). Für jede Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt auf einem Privatrezept. Wir berechnen bei Privatbehandlungen immer nach dem Beihilfesatz, da dieser in der Regel von den Privatversicherungen anstandslos übernommen wird.
Die Durchführung ist altersunabhängig. Für kleinere Kinder (< 6 Jahren) kann es auch sinnvoll sein, die Behandlungen durch einen unserer Osteopathen durchführen zu lassen, auch hier stellt die Indikation der verordnende Arzt.
Bei gesetzlich Versicherten muss die erste Behandlung innerhalb 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung stattfinden. Ist ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, verkürzt sich die Frist auf 14 Tage. BG-Verordnungen müssen binnen einer Woche begonnen werden. Für Privatpatienten bestehen keine festgelegten Fristen.
Die Anzahl der Termine ist abhängig von Ihrer Verordnung, ihren zeitlichen Möglichkeiten und Ihrem Krankheitsbild. Den Turnus und die Anzahl der Behandlungen legen wir individuell fest.
Wie viele Sitzungen Sie für Ihre Physio Behandlung verschrieben bekommen können, regelt der Heilmittelkatalog 2020 und ist von der Diagnose abhängig. Wir beraten Sie dazu gerne ausführlich. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Eine kontinuierliche Patienten – Therapeuten – Beziehung ist sinnvoll und wünschenswert. Um eine kontinuierliche Behandlung zu gewährleisten hat es sich allerdings bewährt, dass ggf. auch 2 Therapeuten in die Behandlung einbezogen werden. Die Patienten profitieren hier auch von ggf. unterschiedlichen Behandlungsansätzen für Ihre Erkrankung. Ebenfalls kann es bei bestimmten Erkrankungsbildern sinnvoll sein, Sie einem darauf spezialisierten Therapeuten vorzustellen.
Bei der Einzeltherapie müssen Sie keine spezielle Kleidung tragen. Um beim Ent- und Bekleiden allerdings nicht zu viel Zeit zu verlieren empfiehlt es sich jedoch, Kleidung zu tragen, die Sie einfach ablegen können. Bei Trainingstherapie an dem Tag bitte Sportkleidung und (saubere) Turnschuhe tragen.
Ist es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen notwendig die Behandlung in unserer Physiotherapiepraxis zu unterbrechen, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit diese fortzuführen. Andernfalls benötigen Sie ein neues Rezept. Diese Regelung gilt für Patienten in der gesetzlichen Versicherung, bei Privatversicherten ist eine Unterbrechung ohne Regelungen möglich.
Unter Umständen kann es zunächst zu einer Aktivierung und damit Vergrößerung der Beschwerden kommen. Nach der Massage bzw. bestimmten Massagentechniken und Mobilisation kann es kurzzeitig zu vermehrten Schmerzen kommen. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie bitte Ihren Therapeuten, weil auch diese Reaktion interessante Informationen für die weitere Behandlung liefern kann.
Unsere Physiotherapeuten sind fachlich gut ausgebildet und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um den neuesten Stand der Therapiemöglichkeiten im Auge zu behalten. Natürlich nehmen wir den Grund Ihres Kommens und die hierfür definierte Therapie ernst. Dabei achten wir auf eine verständliche Aufklärung, Beratung und informieren Sie gerne über die Behandlungsmöglichkeiten. In unseren Praxen arbeiten sowohl Therapeutinnen als auch Therapeuten, falls es für Sie eine besondere Rolle spielt von welchem Geschlecht Sie behandelt werden, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung zum ersten Termin an.
Zusätzlich zu den ärztlich verordneten Behandlungen bieten wir Ihnen verschiedene vorbeugende Maßnahmen auf privater Basis an. Informieren Sie sich bitte bezüglich der Möglichkeiten und Kosten an der Rezeption.
Wir haben an allen Standorten von Physioline die Möglichkeit osteopathische Behandlungen durchzuführen.
Die Durchführung erfolgt grundsätzlich als Selbstzahlerleistung, kann aber je nach Versicherungsstatus mit Ihrer Krankenkasse / privaten Krankenversicherung abgerechnet werden.
Auch bei gesetzlich versicherten Patienten kann eine osteopathische Behandlung ggf. über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen (nicht an allen Standorten möglich) oder bei speziellen Leistungsübernahmen durch die entsprechenden Krankenkassen übernommen werden.
Sprechen sie diesbezüglich unsere Rezeptionskräfte an, diese werden Sie gerne zur Ihren individuellen Möglichkeiten beraten.
Bei Durchführung der Osteopathie als Selbstzahler-Leistung benötigen wir eine Privatverordnung über 6x Osteopathie mit Diagnose von Ihrem Arzt.
Bitte beachten Sie, dass wir die osteopathischen Behandlungen auf Grund der oft bestehenden größeren zeitlichen Zwischenräume zwischen den Einzelbehandlungen nach jeder Behandlung abrechnen.
Grundsätzlich bieten wir bei Physioline gerne freie Trainingsmöglichkeiten in unseren Trainingsbereichen über Monatsverträge oder 10er Karten an. Auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens haben wir diese Leistung aber derzeit auf Bestandskunden reduziert, um unsere Hygieneregeln bzgl. Abstand und Anzahl von Menschen auf unseren Trainingsflächen besser umsetzen zu können. Wir hoffen, Ihnen die Möglichkeit für freies Training bald wieder anbieten zu können.
Vorbereitung
Vor dem ersten Termin erhalten Sie von Physioline in der Regel eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen für Ihren ersten Termin und darüber, was Sie in die Praxis mitbringen sollten. Grundsätzlich immer beim ersten Termin benötigen Sie allerdings:
Grundsätzlich immer beim ersten Termin benötigen Sie allerdings:
- Ihre Heilmittelverordnung / Ihr Privatrezept
- Ihre Versicherungskarte
- ein großes Handtuch als Unterlage auf der Liege
- ein paar saubere Turnschuhe, falls Sie bei uns einen Trainingstermin haben
- als gesetzlich versicherte Patientin / Patient etwas Bargeld oder eine EC-Karte um die gesetzliche Zuzahlung, deren Zahlung von Seiten der Krankenkassen beim ersten Termin erfolgen muss, zu begleichen. Unsere Mitarbeiter an der Rezeption können Ihnen in der Regel bereits bei der Terminvergabe den mitzubringenden Betrag nennen.
- Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind die Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
- Falls vorhanden Befunde von Ihrem Arzt und aktuelle Röntgen- oder MRT Aufnahmen, Entlassungsbericht Krankenhaus oder ähnliches
Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin und planen Sie bitte bei der ersten Behandlung 10-15 Minuten früher ein. So haben wir die Möglichkeit alle organisatorischen Angelegenheiten mit Ihnen zu besprechen:
Folgende Punkte werden dabei behandelt:
- Besprechen des Terminplans
- Rezeptüberprüfung bzw. Patientenunterschrift
- Unterschrift der Honorarvereinbarung (privat versicherte)
- Unterschrift des Behandlungsvertrages (gesetzlich versicherte)
- Begleichen der Rezeptgebühr (einmalig pro Rezept bei gesetzlich versicherten)
Wir möchten Sie informieren, dass wir als Physiotherapeuten beim ersten Behandlungstermin laut Landesverbände der Krankenkassen bzw. Verbände der Ersatzkassen gemäß §124 SGB V eine physiotherapeutische Befunderhebung dokumentieren müssen und dadurch die erste Behandlungszeit kürzer ausfallen kann.
Unsere Standorte
An allen unseren Standorten halten wir Parkplätze für unsere Patienten bereit. Hinweise dazu erhalten Sie auf der jeweiligen Standortseite auf dieser Webseite oder von unserem Rezeptionspersonal vor Ort.
Alle Standorte sind für Rollstuhlfahrer gut erreichbar, an allen Standorten stehen Aufzüge zur Verfügung.
Allgemeine Fragen
Wir haben ein Verzeichnis mit den häufigsten Abkürzungen von Heilmitteln erstellt, die Sie in der Regel auf Ihren Rezepten finden:
Physiotherapie ist die Überbegriff aller Maßnahmen, die z.B. in unser Physiotherapiepraxis in München durchgeführt werden können. Krankengymnastik ist eine Behandlungsform der Physiotherapie die jeder ausgebildete Physiotherapeut ohne Zusatzqualifikation ausführen kann/darf. Hierfür wird auf ein breites Spektrum von Behandlungsmöglichkeiten zurückgegriffen. Die Manuelle Therapie ist eine spezielle Behandlungsform der Physiotherapie, die eine Zusatzqualifikation mit Zertifikat erfordert. Bei der Manuellen Therapie werden insbesondere Mobilisationstechniken für Muskeln und Gelenke angewendet.
Unter Umständen ja. Wenn Sie Begleiterkrankungen haben, z.B. Osteoporose, kann es zu einem Risiko führen. Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Sie Ihren Physiotherapeuten bei der ersten Behandlung über bekannte Begleiterkrankungen informieren.
Die wesentliche Aufgabe eines Physiotherapeuten ist es, die Mobilität des Patienten wiederherzustellen oder zu verbessern. Hierbei werden verschiedene Faktoren, wie beispielsweise der Beruf und die freizeitliche Aktivität des Patienten, miteinbezogen. Nach einem Unfall, einer Operation oder einer Erkrankung, kann ein Physiotherapeut einen Behandlungsplan erstellen, um die Beweglichkeit und die Vitalität wieder aufzubauen. Zu den Behandlungsmöglichkeiten zählen Krankengymnastik, Massage, manuelle Therapie und vieles mehr.
Um dem Beruf eines Physiotherapeuten nachgehen zu dürfen, bedarf es einer mindestens 3-jährigen Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz.